Zulässige Hilfsmittel
Für Klausuren am Seminar für ABWL und Unternehmensbesteuerung sind in der Regel die folgenden Hilfmittel zugelassen:
- nicht programmierbarer Taschenrechner
- Steuergesetze
- Steuerrichtlinien
- Handelsgesetzbuch/Wirtschaftsgesetze
- OECD-Musterabkommen
Die Gesetzestexte dürfen Unterstreichungen, farbliche Markierungen und Klebezettel zum Wiederauffinden von Normen enthalten. Die Klebezettel dürfen nur Paragraphennummern und das jeweilige Gesetz enthalten, beispielsweise „§ 6 EStG“.
Alle weiteren Anmerkungen und Kommentierungen sind unzulässig. Hierzu zählen insbesondere Verweise auf andere Paragraphen.