Am 10. März 2022 wurde an der Universität zu Köln die zweite Tax Law Clinic Deutschlands gegründet. Es handelt sich um gemeinsames, interdisziplinäres Projekt aller steuerrechtlichen Institute bzw. Lehrstühle an der Universität zu Köln, konkret des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Bilanz- und Steuerrecht (Prof. Dr. Joachim Hennrichs), des Instituts für Steuerrecht (Prof. Dr. Johanna Hey) sowie des Seminars für ABWL und Unternehmensteuerrecht (Prof. Dr. Michael Overesch).
Ziel des Vereins ist es, Studierende der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften durch ein innovatives Ausbildungskonzept bereits zu einem frühen Zeitpunkt des Studiums für das Steuerrecht zu begeistern. Entsprechend ausgebildete Studierende sollen unter fachlicher Anleitung und Aufsicht andere Studierende bei deren steuerrechtlichen Fragestellungen und Problemen unentgeltlich beraten („Studierende beraten Studierende“).
Aufgrund der speziellen Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes sind Law Clinics im Bereich des Steuerrechts – und damit anders als in allen anderen Rechtsgebieten – nach derzeitigem Stand unzulässig. Wir halten diese Rechtslage für verfassungswidrig und möchten daher gemeinsam mit dem VFS Hannover, der im vergangenen Jahr die erste Tax Law Clinic Deutschlands gegründet hat, für eine schnelle Klärung der Rechtslage kämpfen.
Über Unterstützung sowohl in Köln als auch an anderen Universitäten freuen wir uns sehr. In diesem Fall und bei Rückfragen steht Thomas Sendke (1. Vorsitzender) gerne als Ansprechpartner zur Verfügung (thomas.sendkeuni-koeln.de).